PFLICHTBERATUNG NACH SGB XI

Beratungseinsatz 37.3 – rechtzeitig erledigt, verständlich erklärt.

Wer Pflegegeld erhält, muss nach § 37.3 SGB XI in festgelegten Intervallen eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nachweisen, um den Anspruch auf Pflegegeld nicht zu gefährden:

  • Pflegegrad 2 und 3: 1× alle 6 Monate (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5: 1× alle 3 Monate (vierteljährlich)

Hierbei handelt es sich nicht um unser unverbindliches Kennenlernen oder eine Beratung zu unseren Dienstleistungen, sondern um die offizielle Pflichtberatung für die Pflegekasse. Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen im Pflegealltag zu stärken und die Pflegequalität zu sichern.

Unser Service für Sie: Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation. Den Termin können wir vor Ort bei Ihnen zu Hause oder ganz einfach per Video-Beratung durchführen. Die Dokumentation leiten wir auf Wunsch direkt an Ihre Pflegekasse weiter.

Für Biesdorf, Mahlsdorf, Köpenick, Kaulsdorf, Hellersdorf und Marzahn

4,9 / 5 • Über 50 Familien vertrauen uns

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger

Durchführung zuhause möglich

Dokumentation für die Pflegekasse

Praktische Tipps für Pflege und Entlastung im Alltag

DER BERATUNGSEINSATZ IM ÜBERBLICK

Der Beratungseinsatz – einfach erklärt, gut begleitet.

Der Pflichttermin nach § 37.3 SGB XI wirft oft Fragen auf: Wer braucht ihn, wie oft, und was passiert dabei eigentlich? Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – verständlich, persönlich und mit Blick auf zusätzliche Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen.

SalutisCare

Wer braucht den Beratungseinsatz?

Verpflichtend für alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege überwiegend selbst oder mit Angehörigen organisieren. Wie oft er fällig ist, hängt vom Pflegegrad ab.

Was beim Termin passiert?

Wir besprechen gemeinsam Ihre Pflegesituation zuhause, klären offene Fragen und erstellen anschließend den Nachweis für die Pflegekasse.

Fristen sicher im Blick

Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erinnern Sie und planen den Termin frühzeitig.

Entlastung für Angehörige

Auf Wunsch zeigen wir zusätzliche Möglichkeiten wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen auf.

Unsicher, ob und wann Ihr Beratungseinsatz fällig ist?

Wir prüfen gemeinsam Ihre Fristen und vereinbaren einen passenden Termin bei Ihnen zuhause – persönlich, ruhig und ohne Druck.

KONTROLLE? NEIN. SICHERHEIT? JA.

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist gesetzlich vorgeschrieben – aber er ist keine Prüfung und keine Kontrolle. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und schauen gemeinsam, ob zuhause alles gut läuft. Um Fristen, Formulare und den Nachweis für die Pflegekasse kümmern wir uns. So bleibt für Sie das Wichtigste: die Sicherheit, dass Ihr Angehöriger gut versorgt ist.

FÜR ANGEHÖRIGE

Angehörige entlasten. Gemeinsam gut versorgen.

Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, trägt viel Verantwortung – und hat oft viele Fragen auf einmal. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist genau dafür da: Wir beziehen Sie aktiv ein, erklären die nächsten Schritte verständlich und zeigen, welche Entlastung möglich ist.

So unterstützen wir Familien

Verständlich beraten

Wir erklären Leistungen, Fristen und Möglichkeiten klar und persönlich – ohne Fachchinesisch.

Organisation abnehmen

Terminplanung, Dokumentation und den Nachweis für die Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

Sicherheit im Alltag

Sie wissen, wer kommt, was beim Termin passiert und an wen Sie sich wenden können.

Mehr Zeit als Familie

Wir entlasten im Pflegealltag, damit wieder mehr gemeinsame Zeit entstehen kann.

SO LÄUFT IHR BERATUNGSEINSATZ AB

Einfach. Persönlich. Verlässlich.

Wir machen den Pflichttermin nach § 37.3 so einfach wie möglich. In drei Schritten sind wir für Sie da – persönlich und ganz in Ihrer Nähe.

Kontakt aufnehmen
1

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Wir melden uns zeitnah und stimmen einen Termin ab.

Kontakt aufnehmen
2

Besuch zuhause

Wir kommen zu Ihnen, besprechen in Ruhe Ihre Pflegesituation und beantworten alle offenen Fragen.

Kontakt aufnehmen
3

Nachweis für die Pflegekasse

Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und leiten den Nachweis zuverlässig an Ihre Pflegekasse weiter.

WIR SIND AN IHRER SEITE

Ein Termin, der Sicherheit gibt – nicht Aufwand.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist mehr als eine Pflicht: Er ist die Gelegenheit, offene Fragen zu klären und zu prüfen, ob zuhause alles gut läuft. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Liebsten sich gut informiert und rundum sicher fühlen.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten rund um den Beratungseinsatz auf einen Blick

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger. Er soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen zuhause gut versorgt sind und pflegende Angehörige die nötige Unterstützung erhalten.

Wer muss einen Beratungseinsatz durchführen lassen?

Der Beratungseinsatz ist erforderlich, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege überwiegend selbst organisiert wird – zum Beispiel durch Angehörige.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und planen den Termin rechtzeitig.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig erfolgt?

Wird der Termin nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen. Deshalb erinnern wir Sie und stimmen den Termin frühzeitig mit Ihnen ab.

Was passiert beim Beratungseinsatz?

Wir besprechen gemeinsam Ihre aktuelle Pflegesituation: Ist die Versorgung zuhause gut organisiert? Gibt es Überlastung? Werden Hilfsmittel benötigt? Anschließend erstellen wir den Nachweis für die Pflegekasse.

Findet der Beratungseinsatz bei mir zuhause statt?

Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie in Ihrer vertrauten Umgebung – persönlich, ruhig und verständlich.

Können Angehörige dabei sein und weitere Fragen stellen?

Ja, ausdrücklich. Gerade für Angehörige ist der Termin oft hilfreich. Auf Wunsch zeigen wir zusätzliche Möglichkeiten wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen auf.

In welchen Berliner Stadtteilen bietet Salutis Care den Beratungseinsatz an?

Wir sind insbesondere in Berlin-Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpenick, Hellersdorf und Marzahn für Sie da. Je nach Kapazität prüfen wir auch angrenzende Bereiche.