Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger
Durchführung zuhause möglich
Dokumentation für die Pflegekasse
Praktische Tipps für Pflege und Entlastung im Alltag
DER BERATUNGSEINSATZ IM ÜBERBLICK
Der Beratungseinsatz – einfach erklärt, gut begleitet.
Der Pflichttermin nach § 37.3 SGB XI wirft oft Fragen auf: Wer braucht ihn, wie oft, und was passiert dabei eigentlich? Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – verständlich, persönlich und mit Blick auf zusätzliche Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen.

Wer braucht den Beratungseinsatz?
Verpflichtend für alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege überwiegend selbst oder mit Angehörigen organisieren. Wie oft er fällig ist, hängt vom Pflegegrad ab.
Was beim Termin passiert?
Wir besprechen gemeinsam Ihre Pflegesituation zuhause, klären offene Fragen und erstellen anschließend den Nachweis für die Pflegekasse.
Fristen sicher im Blick
Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erinnern Sie und planen den Termin frühzeitig.
Entlastung für Angehörige
Auf Wunsch zeigen wir zusätzliche Möglichkeiten wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen auf.
Unsicher, ob und wann Ihr Beratungseinsatz fällig ist?
Wir prüfen gemeinsam Ihre Fristen und vereinbaren einen passenden Termin bei Ihnen zuhause – persönlich, ruhig und ohne Druck.
SO LÄUFT IHR BERATUNGSEINSATZ AB
Einfach. Persönlich. Verlässlich.
Wir machen den Pflichttermin nach § 37.3 so einfach wie möglich. In drei Schritten sind wir für Sie da – persönlich und ganz in Ihrer Nähe.

Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage online. Wir melden uns zeitnah und stimmen einen Termin ab.

Besuch zuhause
Wir kommen zu Ihnen, besprechen in Ruhe Ihre Pflegesituation und beantworten alle offenen Fragen.

Nachweis für die Pflegekasse
Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und leiten den Nachweis zuverlässig an Ihre Pflegekasse weiter.
HÄUFIGE FRAGEN
Antworten rund um den Beratungseinsatz auf einen Blick
Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger. Er soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen zuhause gut versorgt sind und pflegende Angehörige die nötige Unterstützung erhalten.
Der Beratungseinsatz ist erforderlich, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege überwiegend selbst organisiert wird – zum Beispiel durch Angehörige.
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und planen den Termin rechtzeitig.
Wird der Termin nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen. Deshalb erinnern wir Sie und stimmen den Termin frühzeitig mit Ihnen ab.
Wir besprechen gemeinsam Ihre aktuelle Pflegesituation: Ist die Versorgung zuhause gut organisiert? Gibt es Überlastung? Werden Hilfsmittel benötigt? Anschließend erstellen wir den Nachweis für die Pflegekasse.
Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie in Ihrer vertrauten Umgebung – persönlich, ruhig und verständlich.
Ja, ausdrücklich. Gerade für Angehörige ist der Termin oft hilfreich. Auf Wunsch zeigen wir zusätzliche Möglichkeiten wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen auf.
Wir sind insbesondere in Berlin-Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Köpenick, Hellersdorf und Marzahn für Sie da. Je nach Kapazität prüfen wir auch angrenzende Bereiche.

